Funeral Benelux

Was tun beim Todesfall? Die ersten 72 Stunden in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg

10 April 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die ersten Stunden nach einem Todesfall sind die schwersten. Gleichzeitig gibt es praktische Schritte, die nicht warten können. Dieser Leitfaden erklärt, was Priorität hat — in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

Die 5 wichtigsten Schritte in den ersten 72 Stunden

1. Arzt hinzuziehen

Nur ein Arzt kann den Tod offiziell feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung dies automatisch.

2. Sterbefall beim Standesamt anmelden

Die Sterbefallmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe für die Familie. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Sterbeurkunde und die Genehmigung für Beerdigung oder Einäscherung.

3. Bestattungsunternehmen wählen

Ein Bestatter übernimmt den Großteil der Formalitäten: Transport, Aufbahrung, Sargauswahl, Zeremonie und Genehmigungen. Sie sind nicht verpflichtet, das erste Unternehmen zu beauftragen — holen Sie ruhig zwei bis drei Angebote ein.

4. Arbeitgeber, Bank und Versicherung informieren

Innerhalb der ersten Tage müssen mehrere Stellen benachrichtigt werden, alle benötigen einen amtlichen Auszug der Sterbeurkunde: Arbeitgeber oder Rentenstelle, Bank (Kontosperrung), Versicherungen, Krankenkasse und Notar für den Nachlass.

5. Genügend Sterbeurkunden-Ausfertigungen anfordern

Jede Behörde verlangt ein original beglaubigtes Exemplar — keine Kopie. Fordern Sie sofort bei der Anmeldung 8 bis 10 Ausfertigungen an. Das ist kostengünstiger als spätere Nachbestellungen. Kosten: kostenlos bis ca. €20 je nach Land und Gemeinde.

Ländervergleich: Fristen und Verfahren

AspektBelgienNiederlandeLuxemburg
Ärztliche FeststellungHausarzt oder BereitschaftsdienstHausarzt oder kommunaler LeichenbeschauerHausarzt oder Notarzt
MeldefristSo schnell wie möglich (digital via eLys)Vor der Beerdigung, max. 6 WerktageIn der Regel innerhalb von 24 Stunden
Wer meldet?Bestatter (im Namen der Familie)Bestatter oder AngehörigeFamilie, Bestatter oder Bevollmächtigter
BestattungsfristEinige Tage nach der MeldungSpätestens am 6. Werktag24 bis 72 Stunden nach dem Tod
Sterbeurkunden-AusfertigungenGemeinde des SterbeortsGemeinde des Sterbeorts (auch online)Nur die meldende Gemeinde
Empfohlene Anzahl8–108–108–10